Ihr Angebot bezieht sich auf die Ableger, Völker und Königinnen, wie sie auf unserer Internetseite dargeboten und beschrieben sind. Geringfügige Abweichungen der Ware gegenüber der Darstellung der Angebote auf unserer Internetseite müssen wir uns vorbehalten. Wir sind berechtigt, an Stelle der bestellten Ware eine in Qualität und Preis gleiche Ware zu bereitzustellen. Wir behalten uns ausdrücklich vor, von Schwestern oder gleichwertigen Königinnen nachzuziehen, so dies die Umstände erforderlich machen.
Der Kaufvertrag kommt mit der Betätigung der „Zahlungspflichtig bestellen“-Funktion zustande. Die Annahme des Angebots (s.a. unsere AGBs) ist mit Rechnungsstellung oder Übergabe der Ware erfolgt.
Sollten wider Erwarten die bestellten Artikel nicht mehr vorrätig oder nicht mehr lieferbar sein, sind wir nicht zur Ausführung Ihrer Bestellung verpflichtet. Wir werden Sie jedoch schnellstmöglich unterrichten, wenn wir die Bestellung nicht annehmen oder ausliefern können. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den von uns produzierten Königinnen und Bienenvölker um ein „Saisonprodukt“ handelt, das sich zudem nicht auf Vorrat produzieren läßt.
Wir liefern ausschließlich auf Rechnung und bitten um Vorkasse. Spätestens nach Übergabe ist der volle Betrag fällig. Aufgrund von Witterung kann es aber zu kurzfristigen Terminverschiebungen kommen, die wir per E-Mail mitteilen.
Alle Preise verstehen sich incl. der zur Zeit geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer von 10,7%.
Siehe Versandarten.
Sie sind berechtigt, Ihre Bestellung innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten. Die Durchführung des Widerrufs könnenm Sie uns gegenüber schriftlich (bevorzugt per E-Mail) erklären. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Liegt ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, sind wir zur Ersatzlieferung berechtigt. Sind wir hierzu nicht in der Lage oder verzögert sich die Ersatzlieferung aus Gründen, die wir zu vertreten haben, sind Sie nach einer Wartezeit von 4 Wochen mit einer Nachfrist von 2 Wochen berechtigt, vom Vertrag zurücktreten. Bereits bezahltes Geld erstatten wir umgehend zurück.
Ausgenommen sind Lieferungen, die auf Risiko des Käufers vorgenommen wurden. In diesem Fall trägt der Käufer das volle Risiko.
Alle Waren werden unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Der Eigentumsvorbehalt erlischt erst mit vollständiger Bezahlung der die Ware betreffenden Rechnung oder des betreffenden Beleges.
Soweit gesetzlich zulässig, sind weitergehende Ansprüche des Verbrauchers – gleich aus welchem Grund – ausgeschlossen.
Die nachstehenden Bedingungen sind im beiderseitigen Einverständnis Bestandteil der abgeschlossenen Verträge. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
1. Der Käufer ist an die Bestellung (Vertragsangebot) drei Wochen gebunden. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Vertrag zustande, wenn der Verkäufer das Vertragsangebot nicht vorher schriftlich abgelehnt hat. Die Lieferung erfolgt unter Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag. Nebenabreden und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Werden vereinbarte Liefertermine nicht eingehalten, so kann der Käufer nach Ablauf von 4 Wochen eine Nachfrist von 2 Wochen setzen. Die Nachfrist verlängert sich angemessen bei Störung des Betriebes des Verkäufers, insbesondere durch höhere Gewalt oder Streiks. Nach ergebnislosem Ablauf der Nachfrist hat der Käufer das Recht, vom Vertrag durch schriftliche Erklärung zurückzutreten.
Da die Produktion von Bienenköniginnen und Bienenvölkern stark witterungsabhängig ist, haften wir nicht für Verzugsschäden, wenn wir keine Königinnen bzw. Völker mehr liefern können. Etwaige Ansprüche des Käufers auf Ersatz eines Verzugsschadens sind bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf die Höhe des Kaufpreises beschränkt. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
2. Ansprüche des Käufers wegen Mängel der Sache sind unverzüglich nach Empfang zu melden. Aufgrund der „natürlichen“ Lebensdauer unserer Bienenköniginnen und Bienenvölker können wir keine darüber hinaus gebende Garantie geben.
Der Käufer einer mangelhaften Ware kann zunächst nur die Lieferung einer mangelfreien Ware verlangen (Nacherfüllung). Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist oder keine Bienenköniginnen mehr zur Verfügung stehen.
In diesem Fall wird ein bereits gezahlter Kaufpreis umgehend erstattet.
Liefert der Verkäufer zum Zweck der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, hat der Käufer die mangelhafte Sache herauszugeben.
3. Der Käufer ist verpflichtet, eintretende Wohnungswechsel oder sonstige Gründe, die ihn vom Begleichen der Rechnung abhalten könnten, schriftlich mitzuteilen.
4. Der Käufer trägt die Verantwortung für die Verpackung und den Transport der Bienenkönigin und Bienenvölker.
5. Der Käufer verpflichtet sich, die gelieferten Sachen sorgfältig zu behandeln und vor der vollständigen Bezahlung keine Verfügungen zu treffen, welche die Rechte des Verkäufers beeinträchtigen. Insbesondere dürfen die Gegenstände nicht veräußert, verpfändet, vermietet, vertauscht, verliehen, verschenkt, an dritter Stelle untergebracht oder aus dem Bundesgebiet entfernt werden.
6. Der Verkäufer kann durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten, wenn:
a) der Käufer nach erfolgter Mahnung mit zwei aufeinanderfolgenden Raten im Rückstand bleibt;
b) der Käufer mit der Sache vertragswidrig verfährt;
c) witterungsbedingt keine Bienenköniginnen mehr zur Verfügung stehen.
7. Die Haftung des Verkäufers wegen Lieferverzuges ist in Ziffer 1 geregelt. Im übrigen haften der Verkäufer, sein gesetzlicher Vertreter und seine Erfüllungsgehilfen für einen Schaden nicht bei leichter Fahrlässigkeit; diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Ausgeschlossen von der Beschränkung sind jedoch Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit, die durch den Umgang mit unseren Bienen bzw. durch einen Stich derselbigen hervorgerufen werden.
8. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nach dem Recht irgendeines Staates unwirksam sein oder werden, so gilt das, was dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Die Gültigkeit des Vertrages im übrigen wird dadurch in keinem Fall berührt.
9. Alle Waren werden unter Eigentumsvorbehalt übergeben. Der Eigentumsvorbehalt erlischt erst mit vollständiger Bezahlung der die Ware betreffenden Rechnung oder des betreffenden Beleges .
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